Muss man sich das als Verkäufer auf eBay gefallen lassen?

Am 13.03.2011 ging die Auktion meines iPad 64GB WiFi + 3G mit dem Zuschlag für EUR 456,00 zu Ende. Direkt im Anschluss sendete ich dem Käufer wie üblich über die Kaufabwicklung die Zahlungsaufforderung. Am 17.03.2011 erhielt ich vom Käufer folgende Mitteilung:

Hallo Herr T.B.,
bitte entschuldigen Sie, ich muss Sie leider bitten Ihr iPad dem Bieter mit dem 2.höchsten Gebot zum Kauf anzubieten.
Leider gab es in meiner Familie einen Todesfall. Sie haben sicherlich Verständnis. Bitte akzeptieren Sie die Stornierung. Viele Grüsse R.K.

Da ich in der Vergangenheit schon Erfahrung mit Spaßbietern machte, habe ich daraufhin, nachdem ich den zweithöchsten Bieter angefragt hatte, am 21.03.2011 erstmal folgende neutrale Mitteilung an den Käufer gesendet:

Sehr geehrter Käufer,

Ihr Trauerfall tut mir leid, tut aber für unser Geschäft hier nichts zur Sache.

Dennoch habe ich das iPad dem zweithöchsten Bieter angeboten, diese hat mittlerweile allerdings eins.

Von daher muss ich darauf bestehen, das Sie Ihren Vertragsteil erfüllen und mir den Auktionsbetrag umgehend, spätestens bis zum 24.03.2011, auf mein Konto überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin erhielt ich gestern vom Käufer die folgende Mitteilung:

Hallo,

ich kann auf Ihre Floskeln verzichten. Ich mag Leute wie Sie nicht und ich werde „das Geschäft“ mit Ihnen nicht abschliessen. Sie können natürlich alles unternehmen was sie meinen tun zu müssen. Es wird allerdings fruchtlos verlaufen. Da Sie dermaßen dreist, aggressiv und unverständlich und pietätlos agieren, kann ich nicht anders als Ihnen eine negative Bewertung zu geben. Außerdem gebe ich Ihnen noch einen Rat: Wer eine Gute Welt haben will muss Gutes tun… Wer eine Welt wie diese haben will muss so bleiben wie Sie…u.a.

R.K.

Neben der völligen Unsachlichkeit dieser Mitteilung bin ich in meiner Antwort auch gar nicht weiter auf den Angriff des Käufers gegen mich eingegangen und schickte Ihm daraufhin gestern Abend die folgende Mitteilung, mit meinem Angebot zum Kaufrücktritt:

Sehr geehrter Käufer,

auf Ihre äußerst unangebrachte Mitteilung möchte ich gar nicht näher eingehen.

Sie haben am 13.03.2011 von mir das Apple iPad ersteigert und haben damit über den eBay-Marktplatz einen Kaufvertrag mit mir abgeschlossen. Sie sind nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

Dies gilt auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihre Meinung über den Artikel geändert haben oder Ihnen der Preis des Artikels nun doch zu hoch erscheint.

Ich mache Ihnen dennoch das einmalige Angebot für einen Kostenbeitrag von EUR 50,00 für den mir entstandenen Aufwand vom Kauf zurückzutreten.

Ich erwarte, dass Sie Ihrer Pflicht als Käufer nachkommen und mir den Verkaufspreis von EUR 462,00 (inkl. Versandt), alternativ EUR 50,00 für den Kaufrücktritt, umgehend überweisen.

Ich erwarte den Geldeingang auf meinem Konto mit Fristsetzung zum 30.03.2011, ansonsten werde ich die Angelegenheit zu Ihren Lasten meinem Anwalt übergeben.

Kontoverbindung…

Mit freundlichen Grüßen

Heute morgen erreicht mich nun folgende völlig Haltlose Mitteilung des Käufers:

Hallo,

Sorry Junge aber es bleibt dabei. Eine Beerdigung ist teuer. Und IHRE Haltung ist billig.
Also verziehen Sie sich. Sie haben keine Recht sich widerlich zu verhalten. Wenn Sie nicht verkaufen wollen ist das Ihre Entscheidung… Machen Sie was Sie wollen.
Versuchen Sie auch etwas fruchtloses wenn Ihnen Ihre Lebenszeit so unwichtig ist. Sie bekommen noch eine negative Bewertung, denn das ist wahrheitsgemäß und rechtens. Das haben Sie Ihrer Kleingeistigkeit zu verdanken.
Ich wünsche Ihnen noch viel Glück auf Ihrem – hoffentlich besseren – Lebensweg. Belästigen Sie mich also nicht weiter denn ich lehne jede weitere Kommunikation mit Ihnen ab.
R.K.

Und zur Krönung folgende eBay Bewertung durch den Käufer:

Aufdringlicher Kerl-aggressiv-drohend-schändlich pietätlos. Unglaublich! NO NO

Ich kann nicht beurteilen ob der Käufer gerade wirklich eine schwere Zeit durchmacht oder nicht, aber auch hier gilt der Ton mach die Musik. Ich bin durchaus bereit, wenn man mit mir vernünftig und höflich kommuniziert auch Zugeständnisse zu machen.

Ich habe den Vorfall jetzt erstmal eBay gemeldet, nach diesen Mails habe ich wenig Hoffnung, den Vorgang mit dem Käufer vernünftig klären zu können.

Fragen an Dich: Wie soll man auf solche Anfeindungen reagieren? Was würdest Du tun? Hast Du ähnliche Erfahrungen gemacht? Sind meine Mails evtl. doch zu hart oder inkorrekt?

4 Gedanken zu „Muss man sich das als Verkäufer auf eBay gefallen lassen?“

  1. Leider hat sich in den letzten Jahren eBay verändert, allerdings nicht zum Besseren.
    Durch die Haltung von eBay, alle Macht dem Käufer zu geben, steht der Verkäufer dumm da und versteht die Welt nicht mehr, zumal die juristische Seite – in diesem Fall – klar erscheint. Dennoch weiss ich, wie eBay sich verhalten wird: „Wir können an der Bewertung nichts tun, bitte wenden Sie sich an den Käufer.“
    Die eBay-Mitglieder, oder besser, viele davon, gehen inzwischen davon aus, dass sie sich in einem Krämerladen befinden, in dem sie mit dem Verkäufer umspringen können wie sie möchten. Verbunden mit der Existenz einer Rechtschutzversicherung, würde ich dementsprechend handeln, oder die Sache auf sich beruhen lassen und einen nicht bezahlten Artikel melden – denn dann geht IMHO auch dessen Bewertung flöten.

  2. Du kannst darauf bestehen, ich hätte sofort bei ebay ein Problem gemeldet das macht immer mehr Druck als private emails.

    😉

  3. @Boeffi: Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich das iPad anderweitig verkauft und die Sache für mich abgehackt. eBay hat die Bewertung durch den Käufer gestrichen. Da ich außer dem entgangenen Verkauf keinen Verlust erlitten habe, habe ich von weiteren rechtlichen Schritten abgesehen, da es sich sonst lange hätte hinziehen können mit ungewissem Ausgang.

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