Offener Brief: Abgezockt – Metro und die Werbung!

20.09.04 - Metro 1

Werbeversprechen und die Wirklichkeit klaffen manchmal doch sehr stark auseinander. Da habe ich doch in der Metro Post mit dem Gültigkeitszeitraum 18.-24.09.2004 das Angebot für einen Canon Drucker i865 für 115,99 EUR inkl. MwST gelesen und mir gedacht: „Klasse Angebot, da schlage ich zu“. Also vorgestern (18.09.2004) gegen 12:00Uhr in die Metro Köln um den Drucker einzukaufen. Als ich in der entsprechenden Abteilung den Drucker in den Einkaufswagen legen wollte, musste ich leider feststellen, das keiner mehr da war. Nun gut dacht ich mir, kein Problem bei der Metro kann man sich sicher sein, das man das, was im Angebotszettel steht, auch über den kompletten Angebotszeitraum bekommt. Also den nächsten Verkäufer gesucht um den Drucker entsprechend dem Angebot zu bestellen. Doch angeschmiert, der hatte nix besseres zu sagen als: „Pech gehabt, gibt keine mehr ist nen Auslaufmodell….und bestellen ist auch nicht“ ?!?! Also das hätte ich nun nicht erwartet, das selbst die Metro es nötig hat auf diese weise Kunden in den Laden zu locken und, dass das Angebot für einen Zeitraum von einer Woche schon am ersten Tag nach 6Std. nicht mehr verfügbar ist. Unter solchen Aktionsangeboten leidet die Kundenzufriedenheit! Auf meinen eigentlich noch geplanten Großeinkauf in der Metro habe ich dann verzichtet und beim Mitbewerber eingekauft.

20.09.04 - Metro 2

Folgendes ist mir schon die Tage aufgefallen, in der Vorwoche waren in der Metro „Dockers“ Schuhe im Angebot für 46,40 EUR inkl. MwST mit einem im Prospekt avisierten möglichen Wiederverkaufspreis von 54,90 EUR. In der selben Woche habe ich bei der Konzerntochter Galleria Kaufhof die selben Schuhe für den normalen Endkunden zum Preis von 40,00 EUR inkl. MwST gesehen. Danke liebe Metro, wer ver*****t hier eigentlich wen?

Bzgl. dem Druckerangebot möchte ich noch auf folgendes Urteil des OLG Stuttgart verweisen:

Urteil – Wettbewerbsrecht

Bei besonderer Werbung für Hard- und Software darf der Kunde davon ausgehen, daß er die Artikel wenigstens in den nächsten zwei auf die Werbung folgenden Tage mitnehmen kann.

OLG Stuttgart, Urteil vom 19. September 1997 – 2 U 245/96 (LG Stuttgart); rechtskräftig

Siehe auch §5 UWG Irreführende Werbung.